Die Benediktinerabtei Weißenburg/Elsaß ist angeblich eine Gründung Dagoberts I. der 622 bis 628 in Austrien regierte.
Äbte und Pröpste des Klosters waren deutsche Reichsfürsten und oft auch Bischöfe vom Hochstift Speyer, in deren
Diözese das Kloster lag. Unter dem Begriff „Mundat“ verstand man früher den um die Stadt Weißenburg gelegenen,
abgabefreien und sonderlich umsteinten Bezirk; eine Feld-, Wald- und Weidegenossenschaft, der einst 31 Dörfer der
Südpfalz und des nahen Elsaß angehörten. Die Mundatgrenze war um das Jahr 760 entstanden, als König Pippin das
Kloster und die Stadt mit der „Mark“ und der Immunität ausstattete.
In einer Urkunde aus dem Jahre 1187 bestätigt Kaiser Friedrich I. ausdrücklich das alleinige Eigentumsrecht der Abtei
Weißenburg, da er derselben darin erlaubt, „in den Wäldern, Wassern und Weiden dieses Bezirks ihres Gefallens zu schalten und zu walten, ohne jemandes
Widerrede“.
Die frühen Grenzsteine, die sich bis zum Jahre 1419 zurückverfolgen lassen, waren evtl. nach der Beschreibung von
1655, große mächtige Steine und trugen auf der einen Seite den „Petrusschlüssel“ (Abtei Peter und Paul) und auf der
anderen Seite das Kreuz des Hochstifts zu Speyer. Die „Grenze“ verlief von französischem Gebiet kommend bei der
Bienwaldmühle über die Lauter, vorbei in Höhe des Bahnhofs Schaidt bis nach Niederotterbach und von dort dem
Otterbach entlang zu den „Drei Eichen“ bis nach Böllenborn.
An der Fernstraße „Speyerer Straße“ und der Mundatgrenze lag eine kleine Siedlung der man den Namen
„Spirgesceid“ (Speyergrenze) gab.
Heimatforscher wie zum Beispiel Erich Getto und Dieter Rasimus teilen den früheren Ortsnamen in das Grundwort „-
gesceid“ und das Bestimmungswort „Spir(e)-„. Das Bestimmungswort „Spir- “ erinnert an den königlichen Speyergau
und nicht an einen Herrschaftsbereich des Bischofs von Speyer. Das Grundwort „-gesceid“ sei identisch mit der
mittelhochdeutschen Bezeichnung „scheide“ oder „gescheide“ im Sinne von Grenze (Mundatgrenze).
Der steinerne Beweis dieser „Speyergrenze“ ist heute noch zu sehen. Ein Grenzstein am westlichen Ausgang von
Schaidt auf der heutigen Gemarkungsgrenze zwischen Schaidt und Steinfeld. Ein roter Sandstein von 1,40 m Höhe, 72
cm Durchmesser und 2,10 m Umfang. In einer alten Schrift aus dem Jahre 1655 heißt es: „stracks den weg hinuff bis uff das Eck des Zwerg-Wegs, allwo ein großer, hoher, mit Schlüßel und Kreuz bewappneter,
ein steh und stoßender Mundatstein“. Von den Steinfeldern wird er „der lange Stein“ und von den Schaidtern „der hohe Stein“ genannt.